Arbeitsrecht
Sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers kann es im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu mannigfaltigen Problemen kommen. Der Ansatzpunkt der Kanzlei COLOGNELEGAL Dr. Besau & Partner ist die Erhaltung des Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen der Beteiligten durch Ausarbeitung und Verhandlung von Kompromisslösungen. Sofern das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundlegend gestört ist, berät die Kanzlei darüber hinaus im Hinblick auf die Durchsetzung/Abwehr der Kündigung bzw. die Geltendmachung von etwaigen Abfindungsansprüchen gerichtlich und außergerichtlich.
Unsere arbeitsrechtliche Gestaltungsberatung umfasst die Unternehmensstrukturierung insbesondere unter Berücksichtigung von etwaigen Betriebsübergängen im Sinne § 613 a) BGB und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben.
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